Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.2023 - 4 VR 1.23 (4 A 1.23)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4318
BVerwG, 10.02.2023 - 4 VR 1.23 (4 A 1.23) (https://dejure.org/2023,4318)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2023 - 4 VR 1.23 (4 A 1.23) (https://dejure.org/2023,4318)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2023 - 4 VR 1.23 (4 A 1.23) (https://dejure.org/2023,4318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 44c; WHG § 17
    Eilrechtsschutz gegen die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44c EnWG und des vorzeitigen Beginns nach § 17 WHG ; Errichtung und Betrieb einer neuen 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen einem neu zu errichtenden 380-kV-Umspannwerk (UW) im Kreis Segeberg und dem UW ...

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässiger Eilantrag einer Gemeinde gegen die Zulassung vorzeitigen Baubeginns für eine Höchstspannungsleitung; fehlende Antragsbefugnis

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90

    Abfallgesetz - Wasserhaushaltsgesetz - Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 4 VR 1.23
    Die von § 44c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG geforderte Prognose, dass mit einer Entscheidung im Planfeststellungsverfahren zugunsten des Vorhabenträgers gerechnet werden kann, hat keinen Regelungscharakter und entfaltet keine Bindungswirkung für das nachfolgende Verfahren über die endgültige Zulassung des Vorhabens; sie ist lediglich tatbestandliche Voraussetzung für die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns (vgl. zu § 7a AbfG/§ 9a WHG: BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35.90 - NVwZ 1991, 994 ; zu § 8a BImSchG: OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 2 M 43/16 - NVwZ-RR 2017, 23 Rn. 16; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2020 - 8 B 1409/20.AK - BauR 2021, 215 = juris Rn. 24 ff.).

    Die Prognose wird daher im gerichtlichen Verfahren gegen eine Entscheidung nach § 44c EnWG nicht überprüft; von dem Vorhaben Betroffene können Einwände gegen dessen Zulässigkeit nur im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung über die endgültige Zulassung erheben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35.90 - a. a. O. LS.

    Die von der Antragstellerin angegriffene Prognose nach § 44c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG ist - wie oben angegeben - nicht Gegenstand der Überprüfung im Rahmen eines Drittrechtsbehelfs; § 44c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG ist nicht drittschützend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35.90 - NVwZ 1991, 994 ).

    Dadurch soll die Schaffung vollendeter Tatsachen auch im Interesse Drittbetroffener verhindert werden, deren Rechtsschutz gegen das Vorhaben wenn nicht rechtlich, so doch faktisch an Effektivität einbüßen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35.90 - NVwZ 1991, 994 = juris Rn. 17 f.).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 4 VR 1.23
    Die Antragsbefugnis setzt voraus, dass die Verletzung eigener Rechte des Antragstellers auf der Grundlage der Antragsbegründung als möglich erscheint, also nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 11).

    Die Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben eine bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig stört, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder kommunale Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 58 und vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - juris Rn. 85).

    Sie kann sich aber wie ein privater Grundstückseigentümer auf ihr zivilrechtlich geschütztes Eigentum berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 13).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2016 - 2 M 43/16

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung vorzeitigen Beginns der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 4 VR 1.23
    Die von § 44c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG geforderte Prognose, dass mit einer Entscheidung im Planfeststellungsverfahren zugunsten des Vorhabenträgers gerechnet werden kann, hat keinen Regelungscharakter und entfaltet keine Bindungswirkung für das nachfolgende Verfahren über die endgültige Zulassung des Vorhabens; sie ist lediglich tatbestandliche Voraussetzung für die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns (vgl. zu § 7a AbfG/§ 9a WHG: BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35.90 - NVwZ 1991, 994 ; zu § 8a BImSchG: OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 2 M 43/16 - NVwZ-RR 2017, 23 Rn. 16; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2020 - 8 B 1409/20.AK - BauR 2021, 215 = juris Rn. 24 ff.).

    2; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 2 M 43/16 - a. a. O. Rn. 16; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2020 - 8 B 1409/20.AK - BauR 2021, 215 = juris Rn. 26).

    Ob § 44c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EnWG drittschützend ist, kann dahinstehen (vgl. dazu etwa Nebel/Fest a. a. O.; zu § 8a Abs. 1 BImSchG: OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 2 M 43/16 - NVwZ-RR 2017, 23 Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 8 B 1409/20
    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 4 VR 1.23
    Die von § 44c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG geforderte Prognose, dass mit einer Entscheidung im Planfeststellungsverfahren zugunsten des Vorhabenträgers gerechnet werden kann, hat keinen Regelungscharakter und entfaltet keine Bindungswirkung für das nachfolgende Verfahren über die endgültige Zulassung des Vorhabens; sie ist lediglich tatbestandliche Voraussetzung für die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns (vgl. zu § 7a AbfG/§ 9a WHG: BVerwG, Beschluss vom 30. April 1991 - 7 C 35.90 - NVwZ 1991, 994 ; zu § 8a BImSchG: OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 2 M 43/16 - NVwZ-RR 2017, 23 Rn. 16; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2020 - 8 B 1409/20.AK - BauR 2021, 215 = juris Rn. 24 ff.).

    2; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 2 M 43/16 - a. a. O. Rn. 16; OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2020 - 8 B 1409/20.AK - BauR 2021, 215 = juris Rn. 26).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 4 VR 1.23
    Sie kann sich aber wie ein privater Grundstückseigentümer auf ihr zivilrechtlich geschütztes Eigentum berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 13).
  • BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 4 VR 1.23
    Die Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben eine bestimmte Planung der Gemeinde nachhaltig stört, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder kommunale Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 58 und vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - juris Rn. 85).
  • BVerwG, 09.12.2021 - 4 A 2.20

    Unbegründete Klage einer Gemeinde gegen die Höchstspannungsleitung Husum -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 4 VR 1.23
    Die gemeindliche Planungshoheit kann auch betroffen sein, wenn sich ein Fachplanungsvorhaben auf wesentliche Teile von Baugebieten auswirkt, die in Bebauungsplänen ausgewiesen sind (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 4 A 2.20 - NVwZ-RR 2022, 317 Rn. 13 m. w. N.).
  • VG Berlin, 24.08.2023 - 3 L 243.23

    Einstweilige Anordnung zur Gestattung des Schulbesuchs an Auslandsschule

    Diese setzt voraus, dass die Verletzung eigener Rechte auf der Grundlage der Antragsbegründung möglich erscheint, also nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2023 - BVerwG 4 VR 1/23 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht